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29.06.2023

Die Neuropraxis Münsingen bleibt unverändert bestehen!

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09.01.2019

Dr. M. Ebneter übernimmt die komplexe Schmerztherapie in der NPM  mehr

01.10.2016

Ab August 2016 wird das medizinische Angebot des Spitals Münsingen um das Fachgebiet HNO (...) mehr

Metastasen

Alle bösartigen Tumore des Körpers können Tochtergeschwülste im Gehirn (Metastasen) bilden. Manche Tumore werden sogar erst durch ihre Metastasen erkannt. Daher sind die möglichen Metastasen auch sehr unterschiedlich in ihrem Wachstumsverhalten und ihren Eigenschaften. Beispielsweise können v.a. Metastasen von Hautkrebs (Melanom) oder Nierenzell-Tumoren plötzlich bluten und so durch schlagartig einsetzende Beschwerden auffällig werden. Oftmals wird dies zunächst mit einem Schlaganfall verwechselt.

Diagnostik

Bei Verdacht auf einen Tumor im Kopf (auch eine Metastase) wird zunächst eine Kernspintomographie des Kopfes durchgeführt. Metastasen zeigen sich dabei durch ein recht typisches Bild, können jedoch oft nicht sicher von hirneigenen Tumoren (Astrozytomen, Glioblastom) unterschieden werden. Bei Vorliegen mehrerer kleiner Tumore ist die Diagnose Metastase schon wahrscheinlicher. Im Zweifel wird bei nicht bekannter Krebserkrankung die Suche nach einem Primärtumor durchgeführt. Dazu erfolgt meistens eine Computertomographie des gesamten Körpers, in der Lungen, Leber, Nieren und Wirbelsäule mit grosser Sicherheit beurteilt werden können. Findet sich tatsächlich ein Tumor an anderer Stelle, ist es meistens empfehlenswert, von diesem eine Probe zu entnehmen, anstatt von den Tumoren im Kopf.

Behandlung

Die Behandlung von Metastasen muss im Zusammenhang mit der gesamten Tumorerkrankung stehen. Dabei steht manchmal die Entfernung der Metastasen im Kopf nicht im Vordergrund. Abhängig von der Tumorart eignen sich meistens Operation, Chemo- und Strahlentherapie.

1. Probenentnahme (Biopsie)
Besteht der Verdacht auf eine Tochtergeschwulst, lässt sich die Diagnose nicht durch Probenentnahme an anderer Stelle (z.B. Lunge) sichern; ist der Tumor am Kopf nicht durch einen einfachen, weitgehend gefahrlosen Eingriff vollständig zu entfernen, kann eine Probenentnahme sinnvoll sein. Dazu wird in einer sog. stereotaktischen Operation mit einer feinen Nadel eine kleine Probe aus dem Tumor entnommen und diese unter dem Mikroskop untersucht.

2. Radiochirurgie
Bei feststehender Diagnose (nach Biopsie oder bei bekanntem Primärtumor an anderer Stelle) können einzelne oder sogar mehrere Metastasen im Gehirn mit einem maximalen Durchmesser von jeweils ca. 3 cm durch eine radiochirurgische Bestrahlung zerstört werden. Dieses Verfahren ist in der Regel ohne stationären Aufenthalt möglich und in jeder allgemeinen körperlichen Verfassung durchführbar. Durch die hohe Strahlendosis auf die Tumore können die Metastasen in der Regel vollständig zerstört werden. Das Verfahren kann bei später neu auftretenden Metastasen wiederholt werden.

3. Operation
Operativ gut erreichbare Metastasen und solche, die für eine Radiochirurgie zu gross sind, können durch eine gezielte Öffnung des Schädels in Narkose entfernt werden. Metastasen haben meistens eine recht scharfe Grenze zum gesunden Gewebe, die sich operativ gut finden und einhalten lässt. Da jedoch bei der Operation einzelne Tumorzellen zurückbleiben können, aus denen später ein Tumorrezidiv wachsen könnte, wird meistens eine radiochirurgische Nachbehandlung der Randzone durchgeführt.

Stationärer Aufenthalt und Nachbehandlung

Abhängig von Grösse, Symptomen und Lage des Tumors kann der stationäre Aufenthalt zwischen zwei Tagen postoperativ und vielen Tagen betragen. Gegebenenfalls machen durch den Tumor verursachte neurologische Störungen, welche sich nach der Operation nur langsam zurückbilden, einen Rehabilitationsaufenthalt erforderlich. Eine Erholungszeit von sechs Wochen muss eingeplant werden. Nach zwei bis drei Monaten sollte eine bildgebende Kontrolle mittels Kernspintomographie erfolgen, um die Vollständigkeit der Tumorentfernung zu bestätigen und Rezidive, sowie neue Metastasen zu erkennen. Oft schliesst sich eine Nachbestrahlung der Tumorrandzone an die operative Metastasenentfernung an. In jedem Fall muss eine Weiterbehandlung der Grunderkrankung von onkologischer Seite erfolgen.

 
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